Fleischbeschau

[588] Fleischbeschau, die amtliche Prüfung des zum Verzehren bestimmten Fleisches, bestehend in veterinärpolizeilicher Untersuchung des Schlachtviehs auf seinen Gesundheitszustand vor und nach dem Schlachten. Beanstandet wird gesundheitsschädliches, ekelerregendes und im Sinne des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 verdorbenes Fleisch; letzteres ist auf der Freibank noch verkäuflich. Ausgeübt wird die F. durch Tierärzte, Laienfleischbeschauer und Trichinenschauer. Im Deutschen Reiche ist die F. geregelt durch das Gesetz betreffend die Schlachtvieh- und Fleîschbeschau vom 3. Juni 1900, voll in Geltung seit 1. April 1903. – Vgl. Fischoeder (5. Aufl. 1903), Ostertag (»Handbuch«, 5. Aufl. 1904; »Leitfaden«, 8. Aufl. 1904).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 588.
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