Geburtshilfe

[651] Geburtshilfe, Wissenschaft, die die physiol. und pathol. Vorgänge im weiblichen Organismus von der [651] Empfängnis bis zum Ende der unmittelbaren Folgen der Geburt (s.d.) für Mutter und Kind betrachtet und die Mittel angibt, durch die der regelmäßige Verlauf dieser Vorgänge befördert wird. Der praktische Teil schließt zugleich die Entbindungskunst (Ars obstetricia) ein, zu deren Ausübung nur bes. in derselben geprüfte Ärzte (Akkoucheurs, Geburtshelfer) berechtigt sind. Die G., im 16. Jahrh. von Rößlin wissenschaftlich begründet, wurde von Vesalius, Fallopia u.a. fortgebildet, nahm im 18. Jahrh. Aufschwung nach Erfindung der Geburtszange und Errichtung von Hebammenschulen, im 19. Jahrh. durch Einführung der antiseptischen Wundbehandlung. – Vgl. Runge (7. Aufl. 1903), Zweifel (5. Aufl. 1903), Schauta (Tl. 1, 3. Aufl. 1906), Handbuch von F. von Winckel (3 Bde., 1903 fg.), Geschichte von Siebold (2 Bde., 1839-45; 2. Aufl. 1901-2), der Neuzeit von Dohrn (1903).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 651-652.
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