Generalinspektion

[660] Generalinspektion, im deutschen Heere oberste Behörde der Kavallerie, der Fußartillerie, des Ingenieur-und [660] Pionierkorps und der Festungen, sowie des Militärerziehungs- und bildungswesens, im Kriege des Etappen- und Eisenbahnwesens; jeder G. steht ein Generalinspekteur vor.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 660-661.
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