Generalinspektion

[552] Generalinspektion, in Deutschland oberste Behörde für die Kavallerie, die Fußartillerie, für das Ingenieur- und Pionierkorps und die Festungen sowie für das Militärerziehungs- und Bildungswesen. An der Spitze steht je ein Generalinspekteur im Rang eines kommandierenden Generals; sein Stab ist nach der Größe des Wirkungsbereiches verschieden. Die G. hat nur für die Ausrüstung und Ausbildung der ihr unterstellten Truppen zu sorgen; im Kriege sind die letztern den Generalkommandos oder Belagerungskorps etc. unterstellt. Die Generalinspekteure selbst sind dem Großen Hauptquartier zugeteilt. Einige der der G. unterstellten Anstalten, Institute etc. ressortieren in Verwaltungsangelegenheiten vom Kriegsministerium. Bei der Mobilmachung wird ein Generalinspekteur des Etappen- und Eisenbahnwesens ernannt. Der G. der Kavallerie sind außer den vier Kavallerieinspektionen das Militärreitinstitut in Hannover und die Inspektion des Militärveterinärwesens unterstellt. Der G. des Militärerziehungs- und Bildungswesens in Berlin sind unterstellt die Obermilitärstudienkommission, die Obermilitärexaminationskommission, die Kriegsschulen, das Kadettenkorps und die Militärwaisenhäuser in Potsdam und Schloß Pretsch. In Bayern steht an der Spitze der Militärbildungsanstalten in München ein Inspekteur. In Österreich gibt es je einen Generalinspektor für Kavallerie, Artillerie, Festungsartillerie, Genie, Pioniere, Train, Militärerziehungs- und Bildungsanstalten und Remontierung. Jede G. ist Hilfsorgan des Reichskriegsministeriums.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 552.
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