Geschwader

[673] Geschwader (frz. escadre), eine unter einem Vize-oder Konteradmiral (Geschwaderchef) stehende Flottenabteilung von (in Deutschland 8) Linienschiffen (Linienschiffs- oder Panzer-G.) oder Panzer-(Großen) Kreuzern (Kreuzer- oder Fliegendes G.), der Kleine Kreuzer zur Aufklärung beigegeben sind. Der Geschwaderchef (Flaggoffizier) setzt sein Kommandozeichen (Flagge) auf einem der Schiffe (Flaggschiff) und führt die erste der beiden Divisionen (4 Schiffe). Seine Adjutanten (Flaggleutnants) und mehrere höhere Offiziere und Beamte bilden den Geschwaderstab, dessen Chef meist ein Kapitän zur See ist.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 673.
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