Gesellschaftsrechnung

[674] Gesellschaftsrechnung, Repartitionsrechnung, Teil der Proportionslehre, lehrt eine gegebene Zahl nach einem gewissen Verhältnis teilen, dient z.B. zur Berechnung der Verteilung des Gewinns oder Verlustes bei einem gemeinschaftlichen Geschäft mehrerer Teilhaber.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 674.
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