Intellékt

[865] Intellékt (lat.), Vernunft, Verstand. Intellektuéll oder intellektuāl, auf Wissen oder Erkenntnis bezüglich; geistig. Intellektuelle Beihilfe zu einem Verbrechen, die mittelbare Mitwirkung durch Rat etc.; intellektueller Urheber, wer durch Befehl, Anweisung, Nötigung, Benutzung eines Irrtums etc. das Verbrechen eines andern veranlaßt; überhaupt s.v.w. mittelbarer, geistiger Urheber. Intellektualismus oder Intellektualphilosophie, philos. Weltanschauung, wonach nicht die sinnliche Wahrnehmung, sondern allein Verstand und Vernunft die Quelle der wahren Erkenntnis und des Wissens davon sind (Gegensatz Empirismus und Sensualismus). Intellektualität, die Eigentümlichkeit geistiger Wesen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 865.
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