Irrenanstalten

[873] Irrenanstalten, Irrenhäuser, Anstalten zur Heilung und Verpflegung von Geisteskranken, sind entweder Staats- (Provinzial-)anstalten oder unter Staatsaufsicht stehende Privatunternehmungen, zum Teil gesondert in Heilanstalten und Siechenanstalten (für Unheilbare); neben diesen »geschlossenen« Anstalten gibt es in neuerer Zeit Irrenkolonien, wo die Mehrzahl der Irren in zusammenhängenden ländlichen Gehöften untergebracht und mit landw. Arbeiten beschäftigt wird (z.B. in Altscherbitz bei Schkeuditz), oder wo die Irren in den Familien eines Ortes zerstreut untergebracht werden (so in Gheel in Belgien). – Vgl. Kirchhoff (histor, 1890), Lähr (Berichte, 1882 u.ö.), Paetz (1893), Scholz (3. Aufl. 1902).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 873.
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