Kavalleriedivision

[953] Kavalleriedivision, im Frieden Teil des preuß. Gardekorps, aus 4 Kavalleriebrigaden bestehend; im Kriege ein aus 2-3 Brigaden Kavallerie, 1 reitenden Abteilung Artillerie zu 2 Batterien, Pionier- und Sanitätsdetachement bestehender Heereskörper, wird einzelnen Armeen zugeteilt oder als selbständige strategische Einheit von der obersten Heeresleitung entsendet.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 953.
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