Kirchenvisitation

[968] Kirchenvisitation, die Untersuchung des kirchlichen Zustandes der Einzelgemeinden und der amtlichen Wirksamkeit ihrer Geistlichen durch Abgeordnete der Kirchenbehörde, in der kath. Kirche durch die Bischöfe, in der prot. durch die Superintendenten und Generalsuperintendenten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 968.
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