Kommission

[992] Kommission (lat.), Auftrag zur Besorgung eines Geschäfts; dann sowohl das aufgetragene Geschäft selbst als die damit beauftragten Personen; insbes. die von Staats wegen mit der Erledigung bestimmter Geschäfte betraute Behörde (Prüfungs-, Ersatz-, Untersuchungs-K.); auch Ausschuß in parlamentarischen Körperschaften.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 992.
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