Laien

[7] Laien (vom griech. laós, »Volk«), in der kath. Kirche alle, die nicht durch Empfang einer Weihe zum Klerus gehören; die altchristl. Mönche waren zum größten Teil L. Laienäbte, Abtgrafen, alte Offiziere oder weltliche Große, denen bis ins 11. Jahrh. Abteien verliehen waren. Laienbrüder und Laienschwestern, Mitglieder religiöser Orden und Kongregationen, die deren weltliche Geschäfte besorgen, aber mit denselben Gelübden wie die wirklichen Ordensmitglieder. Laienpriester, s.v.w. Weltpriester, im Gegensatz zu Ordenspriester. Laienpfründe und Laienpräbénde, kirchliche Benefizien, deren Genuß nicht an den Empfang der Weihen geknüpft ist. Laïsierung, Strafe der Zurückversetzung eines Geistlichen in den Laienstand. Hergeleitet von dem kirchlichen Sprachgebrauch ist die Bedeutung von L. als Ungelehrte, Nichtsachverständige, aus der Zeit, wo der Klerus die Gelehrsamkeit noch allein besaß.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 7.
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