Lieferzeit

[57] Lieferzeit, die Frist, bis zu der eine Lieferung fällig ist, oder Eisenbahnen zur Beförderung übernommene Frachten an den Adressaten auszuhändigen haben. Das Interesse rechtzeitiger Lieferung kann im letztern Fall mit einer Geldsumme versichert werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 57.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika