Lotterie

[81] Lotterīe (frz.), meist vom Staate und zugunsten der Staatskasse veranstaltete Glücksspiele. Die L., auch Klassen-L. genannt, weil mehrere Ziehungen (Klassen) stattfinden, [81] bestimmt nach einem Plane die Zahl der Lose, die in Halb-, Viertel- und Achtel- oder Zehntellose geteilt und in Raten, vor den Ziehungen, zahlbar sind, und der Gewinne, über deren Zuteilung der Zufall (die Ziehung) entscheidet. (S. auch Ausspielgeschäft.) – Vgl. Endemann (1899), Westhoven (1903). (S. Lotto.) – Über Lotterieanleihen s. Prämienanleihen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 81-82.
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