Lustmord

[94] Lustmord, ein aus Geschlechtslust begangener Mord. Ein eigenes Delikt des L. gibt es nicht, der L. wird als gemeine Tötung bestraft.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 94.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika