Makler

[114] Makler (Mäkler), Sensal, Unterhändler, der gewerbsmäßig Geschäfte nachweist und Abschlüsse vermittelt; bes. im Handel: Waren-, Wechsel-, Fonds-, Fracht-, Schiffs- etc. M. (Handels-M.), die über ihre Geschäfte ein Maklerjournal führen müssen und einen Prozentsatz der Umsatzsumme (Maklerlohn, Courtage, Sensarie) erhalten; wenn sie bei der Feststellung der Börsenkurse mitwirken, Kurs-M. (vereidete M.) genannt. (Deutsches Handelsgesetzb. §§ 93-104.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 114.
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