Oberst

[296] Oberst, früher Obrist, ursprünglich der Befehlshaber einer Kriegsmacht (Feld- oder Kriegsoberst), jetzt oberste Rangstufe der Stabsoffiziere, zwischen Oberstleutnant und General, meist Regiments-, zuweilen Brigadekommandeur.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 296.
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