Patriarchen

[364] Patriarchen (grch.), Erzväter, die Stammväter des israelit. Volks, bes. Abraham, Isaak, Jakob. Patriarchālisch, erzväterlich, von einfachen und ehrwürdigen Familiensitten; patriarchalisches Regiment, milde, hausväterliche Familienregierung. Nach der Vernichtung des jüd. Staates wurde P. ein Ehrentitel der Vorsteher des Synedriums: P. von Tiberias für die westl. (bis 415), P. von Babylon für die östl. Judenschaft (bis 1038). In der christl. Kirche hießen anfangs alle Bischöfe P., seit dem 5. Jahrh. nur die Metropoliten, vorzugsweise die von Rom, Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem. Der P. von Konstantinopel nennt sich seit 587 Ökumenischer P. und gilt als Oberhaupt der griech.-kath. Kirche. Der P. von Rom wurde zum Haupt des ganzen Okzidents, doch behielten die Bischöfe von Aquileja, Ravenna und Mailand den Titel und lange eine Ausnahmestellung; heute noch führen ihn die Erzbischöfe von Venedig und Lissabon, ebenso die Häupter der armenischen, jakobitischen, koptischen, maronitischen und nestorianischen Kirche. Das 1589 gegründete Patriarchat von Moskau wurde 1721 von Peter d. Gr. in den Heiligen Synod verwandelt, deren Oberhaupt der russ. Kaiser ist.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 364.
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