Patron

[365] Patrōn (lat. patrōnus), Schutz-, Schirmherr (s. Klientel); Gönner, Beschützer; Schutzheiliger [s. Beilage:Heilige etc.]; einer, dem das Recht, gewisse Stellen zu besetzen (Patronāt), zusteht, insbes. Kirchenpatron oder Patronatsherr, Besitzer eines Grundstücks, wozu eine Kirche (Patronatskirche) gehört, über die jener das Patronatsrecht hat, welches wesentlich in dem Präsentationsrechte (Vorschlagung von Kandidaten) besteht; auch Schiffs-, Handlungsherr.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 365.
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