Plebs

[421] Plebs, Plebejer, im alten Rom ursprünglich die Gesamtbürgerschaft außer dem patrizischen Adel (s. Patrizier). Die Plebejer standen zivilrechtlich der herrschenden Klasse der Patrizier gleich, wurden in ihren vornehmsten Mitgliedern früh als Conscripti in den Senat aufgenommen und in der dem Könige Servius Tullius zugeschriebenen Verfassung als vollberechtigter Teil der Senatgemeinde eingegliedert, zur Besteuerung, dem Kriegsdienst, der Abstimmung herangezogen; blieben dagegen von dem Recht auf höhere Staatsämter, vom Konnubium mit den Patriziern u.a. ausgeschlossen. Erst in einem mehr als zweihundertjährigen Kampfe errangen die Plebejer mit den Patriziern volle polit. Gleichstellung. Danach wechselte die Bedeutung des Wortes P. und bedeutete alle nicht zum Amtsadel (Nobilität) und zur Großkaufmannschaft (Ritter) Gehörigen. Jetzt s.v.w. Proletarier.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 421.
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