Polizeigerichte

[429] Polizeigerichte, früher solche Gerichte, welche nur die Polizeiübertretungen abzuurteilen hatten. Polizeirichter, der Einzelrichter, der diese Aufgabe hatte. Polizeigerichtsbarkeit, s. Polizei

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 429.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika