Prämienanleihen

[447] Prämienanleihen, Lotterieanleihen, öffentliche Anleihen, deren Zinsen ganz oder zum Teil zu Prämiensummen zurückbehalten werden, die durch planmäßige periodische Ziehungen an die Inhaber der Gewinnummern (Prämienlose) verteilt werden; in Deutschland beschränkt durch Reichsgesetz vom 8. Juni 1871.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 447.
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