Príor

[457] Príor (lat., »Oberer«), Ordensoberer, entweder erster und einziger Oberer eines Klosters, oder der nächste nach dem Abt (in Nonnenklöstern Priorin); Priorāt, Amt eines P.; Priorei, das Kloster, in dem ein P. seinen Sitz hat; auch Gesamtheit der diesem unterworfenen Klöster. General-P., der P. eines ganzen Ordens. Groß-P., das Haupt einer Abtei mit mehrern Prioreien; in den geistl. Ritterorden der nächste nach dem Großmeister.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 457.
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