Rauchwarenzurichterei

[495] Rauchwarenzurichterei, das Zurichten des Pelzwerks, darin bestehend, daß die Haut durch Gerben geschmeidig gemacht (Pelzgerberei) und die Haare oder Federn gereinigt und mit Glanz versehen, auch noch gefärbt werden. [495] Neben der Fett- und Alaungerberei kommt zur Anwendung die Behandlung der Haut mit einer Mischung aus Kochsalz und 95-100prozentiger engl. SchwefelsäureOleum«) oder aus Kochsalz und Getreideschrot.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 495-496.
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