Rentamt

[517] Rentamt (Rentei), bayr. Behörde für die örtliche Finanz-(Steuer-)Verwaltung; dann ähnliche Privatbehörde, bes. auf großen Besitzungen, auch an einigen Universitäten; Rentmeister (Rentamtmann), Vorsteher eines R.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 517.
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