Russischer Adel

[576] Russischer Adel, russ. Dworjanstwo, von Peter d. Gr. durch die Rangtafel (1722) eingeführt, die die Militär- und Zivilbeamten in 14 Rangklassen (s. Tschin) einteilt. Der persönliche Adel wird erlangt mit Erreichung der Zivilämter der 14. bis 9. Klasse, der erbliche mit dem Abdienen der 4. Klasse des Zivil- oder des Ranges eines Obersten im Militär- oder eines Kapitäns 1. Klasse im Seedienst. Außerdem wird der erbliche Adel vom Kaiser verliehen, durch gewisse Orden erworben etc., auch gehören dazu die von Rurik u.a. abstammenden alten russ. Geschlechter. Die Adligen eines jeden Gouvernements bilden eine selbständige Adelsgesellschaft, an deren Spitze der Gouvernements-Adelsmarschall steht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 576.
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