Schiffsvermögen

[631] Schiffsvermögen (frz. fortune de mer), Bezeichnung für Schiff und Fracht, d.h. für dasjenige Schiff, auf welches sich die von einem Gläubiger des Reeders erhobene Forderung bezieht, und die Fracht derjenigen Reise, auf welcher diese Forderung entstanden ist.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 631.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika