Schloß

1649. Französisches Schloß.
1649. Französisches Schloß.

[641] Schloß, Vorrichtung zum Verschließen von Türen oder Behältnissen durch Verschiebung (Drehung) eines Riegels oder Einstellung einer Klinke; der Riegel, welcher innerhalb des S. an seiner untern Kante einen oder mehrere Einschnitte besitzt, wird durch einen Schlüssel verschoben, dessen Ansatz (Bart) bei der Drehung in jene Einschnitte eingreift; zur Festlegung des Riegels in seinen Endstellungen dient die Zuhaltung, ein Hebel, der mit einem Ansatz in Einschnitte an der obern Kante des Riegels eingreift und darin mittels einer Feder festgehalten wird; bei der Drehung des Schlüssels stößt sein Bart gegen einen Fortsatz des Zuhaltungshebels, so daß dieser den Riegel freigibt und erst dann wieder einschnappt, wenn die Verschiebung des Riegels durch den Schlüsselbart beendigt ist. Das verbreitetste Türschloß ist das franz. S. [Abb. 1649; R Riegel, b Schlüsselbart, z Zuhaltung mit Feder f]. Von Sicherheits-S. war früher das Vexier-S. sehr gebräuchlich, bei dem z.B. das Schlüsselloch nur durch gewisse, nur dem Eigentümer bekannte Kunstgriffe zugänglich ist. Mehr Sicherheit gewährt das Kombinationsschloß (s.d.). – S. am Gewehr, s. Handfeuerwaffen. – Vgl. Hoch (3 Tle., 1899-1901).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 641.
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