Schützenabzeichen

1675. Kaiserabzeichen.
1675. Kaiserabzeichen.

[660] Schützenabzeichen, den besten Schützen verliehene Auszeichnungen; im deutschen Heere aus über die Brust getragenen Fangschnüren bestehend, in drei Klassen. In jedem Armeekorps erhalten die Mannschaften der im Schießen besten Kompanie (Batterie) ein auf dem rechten Oberarm zu tragendes Kaiserabzeichen (in Bayern, Sachsen, Württemberg Königsabzeichen [Abb. 1675; a für Infanterie, [660] für Artillerie mit gekreuzten Geschützrohren statt Gewehren; b für Jäger]), außerdem erhält die beste Kompanie (Batterie) einen Kaiser-(Königs-)Preis. Für die besten Leistungen im Gefechtsschießen während zweier Jahre erhält eine Maschinengewehrabteilung, für besondere Leistungen seiner Schiffsartillerie ein Kreuzer des Kreuzergeschwaders einen Schießpreis.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 660-661.
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