Staatswissenschaften

[749] Staatswissenschaften, diejenigen Wissenschaften, welche den Staat zum Ausgangs- und Zielpunkt nehmen; vorbereitende S. sind Statistik, Gesellschaftswissenschaft und Nationalökonomie, eigentliche S. Staatsrecht und Politik, woran sich Völkerrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungslehre (Polizei) und Finanzwissenschaft schließen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 749.
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