Verschwörung

[916] Verschwörung, die geheime Verbindung mehrerer zu unerlaubter Umgestaltung des Staates, seiner Verfassung und seiner Regierung. Das Reichsstrafgesetzbuch kennt den Ausdruck V. nicht mehr; § 83 bedroht jenes Verbrechen, welches man gewöhnlich als V. bezeichnet (Zuchthaus nicht unter 5 J.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 916.
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