Volkswirtschaftslehre

[933] Volkswirtschaftslehre, Nationalökonomie oder polit. Ökonomie, Lehre vom wirtschaftlichen Leben der Völker, d.i. von Produktion, Umlauf und Konsum der Güter, sowie den Regeln, nach denen sich dies vollzieht, seit dem 17. Jahrh. systematisch ausgebildet, zuerst in dem Merkantilsystem (s.d.), dann in dem physiokratischen oder Agrikultursystem (s. Physiokratismus). Von größerer Bedeutung wurde das von Adam Smith begründete Industriesystem, gegen dessen Freihandelstheorie (s. Freihandel) aber eine bes. durch List in Deutschland und Carey in Amerika geförderte protektionistische Gegenströmung (s. Schutzzollsystem) entstand. Andere wichtige Nachfolger: Ricardo (Gesetz von Grundrente und Arbeitslohn), Malthus (Bevölkerungstheorie) etc. (S. auch Sozialismus.) Größere Lehr- und Handbücher von Roscher, Adolf Wagner, Schäffle, Menger, Schmoller, Conrad, Cohn, Kleinwächter, G. von Schönberg (4. Aufl. 1896 fg.), »Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften« (hg. von von Heckel, 1893 fg., auf 30 Bde. berechnet); Handwörterbuch der Staatswissenschaften von Conrad, Elster, Lexis und Loening (2. Aufl., 7 Bde., 1898-1901); Wörterbuch der Volkswirtschaft (hg. von Elster, 2 Aufl., 1906; Geschichte der V. von Roscher (1874), Eisenhart (2. Aufl. 1901), Oncken (Tl. 1, 1902), Béchaux (deutsch, Bd. 1, 1903).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 933.
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