Zolltarif

[1032] Zolltarif, Verzeichnis der Ein- und Ausfuhrgegenstände mit Angabe der Zollsätze, nach dem Wert der Ware (ad valōrem) in Prozenten oder nach dem Gewicht (Gewichtszölle) oder nach einem andern festen Maß (spezifische Zölle). Autonomer Z., ein solcher, der von einem Staate mit ausschließlicher Berücksichtigung seiner eigenen Interessen festgesetzt wird. (S. auch Doppeltarif, Generaltarif.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1032.
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