Zuchthaus

[1034] Zuchthaus, gegenwärtig die schwerere der 2 Hauptgattungen der Strafgefängnisse (s. Gefängniswesen). Die Zuchthausstrafe ist entweder lebenslänglich oder auf Zeit (mindestens 1 Jahr bis höchstens 15 Jahre), verbunden mit Arbeitszwang, hat dauernde Unfähigkeit zum Militärdienst und zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1034.
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