Brautkranz

[181] Brautkranz. Ein Gebrauch, der schon in heidnischen Zeiten existirte. Er besteht aus blühender Myrte, und ihn am Hochzeittage in den Haaren zu tragen ist ein Vorrecht, das nur der Jungfrau, nicht der Witwe, zugestanden wird. Gewöhnlich bekommt der Bräutigam ein ganz kleines Kränzchen in's Knopfloch zu binden.

L. M.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 2. Leipzig 1834, S. 181.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika