Brautkranz

[362] Brautkranz, der Ehrenkranz der jungfräulichen Braut bei der Trauung und Hochzeitsfeier, Witwen und Bräuten, die bereits Mutter geworden oder notorisch unsittlich gelebt haben, wird dieser Schmuck versagt. Man nimmt zum B. in Deutschland Myrtenzweige, im Schwarzwald auch Weißdorn, in Frankreich und England Orangeblüten, in Italien und der französischen Schweiz weiße Rosen, in Spanien rote Rosen und Nelken, in Litauen Raute, in Böhmen, Krain und Kärnten Rosmarin. In andern Ländern zieht man getrocknete Blumen oder einen Kranz mit vielen bunten Bändern, in der deutschen Schweiz das Schäppeli aus künstlichen Blumen, anderwärts kronenförmige Aufsätze (s. Brautkrone) vor. Der B. aus Zweigen des der Venus heiligen Myrtenbaums ist heidnischen Ursprunges und bürgerte sich bei der christlichen [362] Trauung erst seit dem 4. Jahrh. nach heftigem Widerstande der Kirche ein. Hier und da werden am Hochzeitsfest die Zweige des Brautkranzes unter die unverheirateten Hochzeitsgäste, denen allen ein Tanz mit der Braut zusteht, verteilt (»Abtanzen des Brautkranzes«). Der Bräutigam, der bei Juden, Griechen und Römern ebenfalls bekränzt wurde, was bei der griechischen Trauung und bei uns hier und da auf dem Lande noch heute stattfindet, trägt in der Regel nur einen Strauß vor der Brust. Verheiratete Frauen werden nach 25jähriger Ehe an ihrem Hochzeitstag mit einem silbernen, nach 50jähriger Ehe mit einem goldenen B. geschmückt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 362-363.
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