Caper

[270] Caper, ein Seemann, welcher von der Macht, der er angehört, durch ein schriftliches Zeugniß bevollmächtigt wird, ein Schiff auszurüsten und zu bewaffnen, um damit Privatleuten derjenigen Macht, welche mit der seinigen im Kriege steht, allen möglichen Schaden zu thun, sie zu berauben, ihre Schiffe zu nehmen (Prisen) und so des Feindes Handel zu beeinträchtigen, ein abscheuliches System Krieg zu führen, welches besonders von den Engländern und Franzosen in ihren langjährigen Kämpfen ausgebildet wurde. In anderem Sinne heißt Caper ein Seeräuber, welcher[270] auch ohne Caperbrief vom Raube Profession macht, s. Korsaren.

V.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 2. Leipzig 1834, S. 270-271.
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