Concert

[461] Concert, im Allgemeinen ein musikalischer Wettstreit, findet aber in der Musiksprache eine zweifache Anwendung und zwar: – heißt jede öffentliche Aufführung vollstimmiger Musikstücke (s. Musikfeste) ein Concert, während auch jedes Tonstück, welches ein Virtuos als Solospieler vorträgt, diesen Namen führt. In letzterer Beziehung sagt man Soloconcert, wenn in einem solchen Tonstücke die Hauptstimme einem Instrumente, Doppelconcert, wenn die Hauptrollen zwei Instrumenten zugetheilt sind, und Concertsymphonie, wo die Instrumente abwechselnd oder auch zusammengreifend mit einander wetteifern. Ein Instrumentalconcert besteht in der Regel aus 3 Theilen; dem Allegro. Andante und Finale. Kürzere Concerte, in welchen diese Theile nicht so scharf hervortreten, heißen Concertino. Diejenigen Instrumente, welche die Solostimme in Hauptsätzen begleiten, nennt man concertirend, oder auch obligat. Derjenige, von welchem bei Aufführung großer Musikstücke die Leitung des Tactes und die Einheit des Spieles abhängt, und welcher in der Regel die erste Violine spielt, heißt der Concertmeister, während der Musikdirector das Ganze leitet.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 2. Leipzig 1834, S. 461.
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