Instrumentalmusik

[427] Instrumentalmusik, jede Musik, welche durch Instrumente hervorgebracht wird. Sie diente früher nur zur Begleitung der Dichtkunst; allein durch das Fortschreiten der Kunst überhaupt, wie durch die Erfindung neuer Instrumente, als der Geige, der Hoboe etc., vervollkommnete sich auch die Instrumentalmusik. Unabhängig von der Vocalmusik wurde sie aber erst seit dem 18. Jahrhundert durch den Italiener Carelli, durch Gluck, [427] Haydn und endlich durch den großen Beethoven, dessen Symphonien Meisterwerke für ewige Zeiten sind.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 5. [o.O.] 1835, S. 427-428.
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