Verwandtschaft der Tonarten

[336] Verwandtschaft der Tonarten. Das Wahlverwandte zieht das Verwandte an; alles Getrennte, welches vereinigt werden soll, muß in sich die ursprünglichen Keime der Vereinigung schon tragen. So vermählen sich auch nur die verwandten Töne und Tonarten, deren Uebergänge, wahlverwandte Gesetze und Schwingungen etc. der Kunstsinn des Musikers erlauschen muß.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 10. [o.O.] 1838, S. 336.
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