Geistliche Verwandtschaft

[40] Geistliche Verwandtschaft, cognatio spiritualis, das Verwandtschaftsverhältniß, welches auf der Idee der Wiedergeburt in der Kirche beruht, durch die Sacramente der Taufe und Firmung begründet und zum Ehehinderniß wird. Letzteres ist nach canon. Rechte noch der Fall zwischen dem Tausenden, Täufling u. dessen Eltern, dem Firmenden, Firmling und dessen Eltern, sowie zwischen dem Firmpathen, Firmling und dessen Eltern.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 40.
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