Firmung

[710] Firmung, lat. confirmatio, Bestärkung, auch consummatio und perfectio, Vollendung, heißt das 2. hl. Sacrament, in welchem der Christ durch die Händeauflegung des Bischofs, durch Salbung mit dem hl. Chrisam und Gebet vom hl. Geiste gestärkt wird, seinen Glauben standhaft zu bekennen u. als ein Streiter Christi zu leben. Die F. setzt Bekanntschaft mit den Religionswahrheiten u. den Stand der Gnade voraus, weßhalb sie selten vor dem 7. Jahre und erst nach vorausgegangener Buße ertheilt wird. Die Bischöfe firmen als Nachfolger der Apostel und nur in dringenden Fällen Priester, namentlich Missionäre, welche vom Papste dazu ermächtiget werden. Zur Seligkeit ist die F. nicht unumgänglich nothwendig, aber sehr heilsam und durch die Bibelstellen II. Kor. 1, 21. 22, besonders aber Apostelg. 8, 17 und 19, 6, sowie durch Tradition begründet. Spuren der F. finden sich schon bei Clemens Romanus, bei Tertullian ist sie das »Sacrament der Salbung« und die Synoden von Elvira (303) und Laodicea haben sich mit ihr befaßt, das Concil von Trident bestätigte auch hierin nur längst Vorhandenes. Die Griechen haben das Sacrament der F., die Prot. dagegen [710] nur ihre wesentlich verschiedene Confirmation (s. d. Art.).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 710-711.
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