Firmung

[297] Firmung (Confirmatio), das zweite Sacrament der Katholischen Kirche, in welchem der Getaufte durch die Salbung mit Chrisam, das Gebet u. die Händeauflegung des Bischofs in der Gnade Gottes gestärkt werden soll, damit er standhaft bleibe im Glauben u. nach demselben lebe. Sie ist nach katholischen Ansichten eine feierliche Einweihung der Unmündigen u. Vollendeten, zwar zur Seligkeit nicht unumgänglich nöthig, aber doch sehr heilsam. Ihr Wesen als Sacrament u. ihre Verschiedenheit von der Taufe gründet sich auf Apostelgesch. 8,14–17. 19, 1–6. auf die Tradition u. Lehre der Väter u. die Beschlüsse mehrerer Concilien. In der Katholischen Kirche kann, gemäß der Schrift (Apostelgesch. 8, 17–21) u. der alten Praxis der Kirche, in der Regel b. os der Bischof firmen, u. ein einfacher Priester nur mit Erlaubniß des Papstes, z.B. die Missionäre. Der im römischen Pontificale vorgeschriebene Ritus besteht darin, daß dem Firmling unter Gebeten von dem Bischof die Hände auf das Haupt gelegt, die Stirn mit heiligem Chrisam in Form eines Kreuzes u. mit den Worten: Ich bezeichne dich mit dem Zeichen des Kreuzes u. stärke dich mit dem Chrisam des Heils, im Namen des Vaters u. des Sohnes u. des heiligen Geistes! gesalbt u. ihm mit den Worten: Gehe hin in Frieden! ein sanfter Schlag auf die Wange gegeben wird, um ihn an Jesum u. daran, daß er um des Glaubens willen leiden solle, zu erinnern. Bei der F. wird auch, wie bei der Taufe, ein eigener Pathe (Firmpathe) als Zeuge gewählt, der dadurch mit dem Gefirmten in eine geistliche Verwandtschaft tritt, welche ein Ehehinderniß begründet. Die F. kann, wie die Taufe, nur einmal gültig empfangen werden u. wurde sonst blos am Pfingstvorabende ertheilt, jetzt aber zu jeder Zeit, meist bei den bischöflichen Visitationen der Diöcese. In der Griechischen Kirche ist die F. ein Sacrament, welches sogleich nach dem Taufacte an dem Getauften vollzogen wird; es besteht in der Salbung bestimmter Glieder des Körpers (Stirn, Augen, Nase, Ohren u. Füße) mit dem vom Bischof geweihten Salböl unter Aussprechung der Formel: Σфραγὶς δωρεἆς πνεύμα τος ἁγίου, ἀμήν (Das Siegel der Gabe des heiligen Geistes, Am en)! Die Einsetzung Christi für dieses Sacrament ist auf Luc. 24, 49. gegründet; stes, Stärkung des Glaubens u. Mehrung der göttlichen Gnade; es ist zum Heile nothwendig, kann von jedem Priester vollzogen werden, darf aber nur einmal ertheilt werden, außer bei denen, welche von Christo abtrünnig geworden sind u. sich wieder zu ihm bekehren wollen. Luther sprach der F. die Eigenschaft u. Wirkung eines Sacraments ab, doch wurde sie von den Protestanten, als löblicher Gebrauch, in anderer Formin der Confirmation (s.d.) beibehalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 297.
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