Geistliche Gebäude

[89] Geistliche Gebäude, die Kirche, das Pfarr- u. Schulhaus, auch bisweilen Hospitäler, wenn sie mit der Kirche in einem engern Verband stehen. G. G. nehmen meist keinen Antheil an dem Kirchenvermögen, werden bei Mangel desselben aber aus Mitteln der betreffenden Gemeinde erbaut u. erhalten u. bilden einen Theil der geistlichen Dotation.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 89.
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