Geistliche Ritterorden

[89] Geistliche Ritterorden, Orden, die meist zum Schutz der Christen gegen die Ungläubigen u. zum Kampf gegen letztere bestimmt waren, u. wo der Ritter bei dem Eintritt, außer den gewöhnlichen ritterlichen Tugenden, Keuschheit, Gehorsam u. auch wohl Armuth gelobte. Außer vielen anderen gehörten der Malteserorden, der Johanniterorden, der Deutsche Orden, die Tempelherren (s.d. a.) zu ihnen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 89.
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