Ritterorden, weltliche

[863] Ritterorden, weltliche. Nach dem Vorbilde der geistlichen Ritterorden entstanden seit dem Ende des 12. Jahrhunderts Rittergesellschaften weltlicher Natur, Brüderschaften oder Bünde, die je nach Ermessen geistliche oder weltliche Geschäfte verbanden. Von Anfang an vorzugsweise von Fürsten und dem höchsten Adel gegründet, ging das Recht ihrer Stiftung früh einseitig auf die Herrscher über, die sich dieser Stiftungen, für ihre dynastischen Zwecke bedienten. Zu den frühesten Orden dieser Art gehört der 1190 vom Dänenkönig Kanut IV. begründete Elefantenorden, und der 1219 ebenfalls in Dänemark vom König Waldemar II. gestiftete Orden vom Danebrog. In die rechte Blüte als einer zum weltlichen Fürstenstaat gehörenden Institution kamen diese Orden nicht vor dem 14. Jahrhundert, wo ihr Zweck Verherrlichung des Hofes, Auszeichnung und Heranziehung der geeignetsten Persönlichkeiten in Hof-, Kriegs- und Staatsdienst wurde. Diese Richtung ist vorhanden in dem von Philipp von Burgund 1430 gestifteten Orden vom goldenen Vliesse, im englischen Hosenbandorden (1454), im französischen Orden des heiligen Michael (1469) und vom heil. Geist (1578); desgleichen indem des heil. Ludwig (1693).

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 863.
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