Ritterorden

[286] Ritterorden, waren in den Zeiten der Ritterschaft von Fürsten häufig errichtet worden, wo sich denn die Ritter zu Beobachtung allgemeiner und besondrer Pflichten, hauptsächlich zur Ausbreitung und Beschützung der christlichen Religion, Bekämpfung der Ungläubigen etc. verbanden und durch äußerliche Zeichen von einander unterschieden. Die Aufnahme in eine solche Gesellschaft war ein Zeichen der Achtung und ein Lohn für Verdienste; und sie wurden, selbst da jene alte Ritterschaft schon erloschen war, dennoch immer von den Regenten beibehalten, auch noch neue Orden gestiftet, um dadurch zu ehren und zu lohnen. Es giebt daher denn auch sehr viele; und in jedem Europäischen monarchischen Staate giebt es deren Einen oder mehrere, Unter die ältesten, bis auf den heutigen Tag bestehenden gehören unstreitig der Johanniter- oder Maltheser, und der Deutsche Orden. Da aber beiden in diesem Lexikon besondre Artikel, und zwar jenem unter dem Worte: Johanniterritter (Th. 2. S. 270.), und diesem unter: Deutsche Ritter (Th. 1. S. 343.) gewidmet sind, so verweisen wir billig auf diese, und bemerken nur noch überhaupt, daß außer diesen zweien viele andre Orden in und außer Deutschland, z. B. in Oesterreich der Stephansorden, in England der Orden des blauen Hosenbandes in Schweden der Seraphinen- und Wasa-Orden, in Dänemark der Danebrogsorden etc. bestehen, und daß öfters dergleichen Ritterorden gut, oder auch minder gut präbendirt, öfters aber auch, als ein bloßes Mittel zur Belohnung für die dem Staate geleisteten Dienste, gar nicht präbendirt sind.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 286.
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