Veto

[339] Veto, latein. ich verbiete, die gesetzliche Befugniß, welche Jemand hat, den Beschluß einer ganzen Versammlung durch seinen Widerspruch ungiltig zu machen.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 10. [o.O.] 1838, S. 339.
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