Prädicat

[131] Prädicat (katêgorêma. ARISTOTELES. praedicatum: BOËTHIUS, Introd. ad categ. Opp., 1546, p. 562) ist das Wort im Satze, welches die Aussage (praedicatio) darstellt. Prädicatsbegriff ist der im Urteil mit dem Subjecte, als Bestimmung desselben, verknüpfte Begriff. er sagt eine Tätigkeit, ein Leiden, einen Zustand oder eine Eigenschaft des Subjects (bezw. den Mangel dieser) aus. – Die Stoiker definieren: esti de katêgorêma to kata tinos agoreuomenon ê pragma syntakton orthê ptôsei pros axiômatos genesin (Diog. L. VII 1, 64). – A. MARTY erklärt: »Man unterscheidet am besten drei KLASSEN von Prädicaten: reale, nichtreale und solche, die in dieser Hinsicht unbestimmt (aorista) sind. Ein reales Prädicat kann nur Realem zukommen. so: zwei Fuß groß, viereckig, rot, hart, liebend, hassend, urteilend. Ein Nichtreales kann nur Nichtrealem zukommen, und wird der betreffende Name zum Namen eines Realen hinzugefügt, so modificiert er ihn zum Namen eines Nichtrealen. so die Termini: nichtexistierend (fehlend), gewesen... Ein aoriston dagegen kann sowohl Realem als Nichtrealem zukommen. nur bereichert es das Reale, zu dem es hinzukommt, eben nicht um eine reale Bestimmung. so: nichtrot, nichteckig, Nicht-Mensch. Aber auch: beurteilt, geliebt, geboten, verboten, Tatsache, glaublich, gut... gleich, ähnlich... existierend« (Vierteljahrsschr. f. wissensch. Philos. 19. Bd., S. 33 f.). Vgl. SIGWART, Log. I2, 25 ff., 62. Vgl. Copula, Negation, Satz, Urteil, Quantification.[131]

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 131-132.
Lizenz:
Faksimiles:
131 | 132
Kategorien: