Erstes Kapitel.

Die Staatenbildung auf den Trümmern des Karolingerreichs.

[91] Der strenge antike Staatsbegriff ist durch die Völkerwanderung aufgelöst. Indem barbarische Kriegführer oder Heerkönige kraft eigener Gewalt die obrigkeitlichen Rechte in die Hand nehmen, sind sie doch nicht fähig, sofort neue, von einheitlichen Gedanken durchdrungene Staatswesen zu schaffen. Die stärkste von allen Neubildungen, die fränkische Monarchie, erhebt sich, wie die wiederholten Teilungen zeigen, nicht über den Begriff eines dynastischen Familienbesitzes, und dieser Besitz wird der ursprünglichen Inhaberin schließlich durch eine neu aufkommende Familie, die Karolingische, entrissen.

Vier aufeinanderfolgende große Herrscher aus diesem Geschlecht, Pipin der Hausmeier, Karl Martell, Pipin der König, Karl der Große, haben das Reich wieder hergestellt, ihm etwas von einem Staatsgedanken eingehaucht und es schließlich zum occidentalischen Kaisertum erweitert. Aber das karolingische Reich zerfiel noch viel schneller nach dem Tode Karls des Großen, als einst das merowingische.

Der Versuch, der unter seinem Sohn im Thronfolgegesetzt von 817 gemacht wurde, den Staat zusammenzuhalten, mißlang; die zentrifugalen Elemente in dem widerspruchsvoll zusammengesetzten Staatswesen waren zu stark.

Man hat die Frage, weshalb eigentlich die Nachkommen Karls sich weniger lange behaupteten, als die Nachkommen Chlodwigs,[91] da doch Karl einen weit mächtigeren und geistig höher stehenden Staat hinterließ als dieser, bisher nicht recht aufgeworfen, da es keine Antwort dafür gab. Ich denke, sie liegt nunmehr zutage. Die Ersetzung des Volksaufgebots durch das Vasallenheer, die sich unter den Merowingern erst anbahnte, ist unter Karl dem Großen schon vollendet. Die Vasallen aber, die ihrem direkten Lehnsherrn und Brotgeber anhängen, legen das Wesen der Macht, sobald die königliche Autorität einmal erschüttert ist, sofort in die Hände der großen Territorial-Familien, die die Grafen-Ämter innehaben, und diese lösen das Reich auf, sobald es unter den Söhnen und Enkeln Ludwigs des Frommen einmal geteilt und in inneren Zwiespalt geraten ist.

Aus den Trümmern entstand abermals ein neues Königtum, aber nicht mehr ein einheitliches, sondern mehrere verschiedene und verschiedenartige Reiche, Deutschland, Frankreich, Burgund und Italien, denen aber allen das Eine gemeinsam ist, daß die großen Familien81 und die partikularen landschaftlichen Bildungen, die das Karolingerreich auseinandergesprengt hatten, nicht mehr vollständig unterdrückt wurden zu Gunsten eines allmächtigen Königstums, sondern mit den neu emporkommenden Königsgeschlechtern zusammen das Staatswesen konstituierten. Der feudalistische Aufbau, bei dem der Staatsbegriff in über-, unter- und nebengeordnete obrigkeitliche Rechte zerlegt wird, setzte sich durch; die Könige üben nur beschränkte[92] Rechte und würden ihrem Namen gar nicht mehr entsprechen, wenn ihnen nicht zugleich eine herzogliche Hausmacht eignete. Vom Staatsbegriff entstehen oder halten sich nur schwache Schatten; nicht er, sondern die Vasallentreue baut den politischen Körper auf und hält ihn zusammen.

Im östlichen Teil des alten Frankreichs bildeten sich zunächst im Anschluß an die alten Stämme eine Anzahl Herzogtümer, Sachsen, Bayern, Schwaben, Franken, Lothringen, und indem diese Herzoge einen von sich, den Herzog Heinrich von Sachsen, zum König wählten, oder dem Gewählten nachher huldigten, entstand das Deutsche Reich.

Das neue Königtum war insofern schwächer als das vorhergehende karolingische, als der König die Herzogtümer als selbständige Gebilde anerkannte. Selbst wenn er das alte Herzogsgeschlecht später beseitigte und einen neuen Herzog einsetzte, so mußte er doch das Herzogtum selber bestehen lassen, und er war nicht König kraft reinen Erbrechts, sondern nur kraft eines Erbanspruchs, der erst durch die Wahl eben jener Herzoge zu vervollständigen war. Die Beschränkung, die das für die königliche Gewalt mit sich brachte, kam aber der Wehrmacht des Staates zugute. Die Nachfolger Karls des Großen hatten es nicht gern sehen können, wenn einer ihrer Grafen gar zu viele und tüchtige Krieger hielt, denn eben dadurch wurde er ihnen selber gefährlich. Das konnte auch jetzt eintreten und ist eingetreten, aber da das Königtum ohnehin auf das Zusammenwirken mit dem freien Willen der Großen basiert war und der König, durch diese Groß-Vasallen erhoben, mit ihrem Rate regierte, so lag es in der Natur der Dinge, daß jetzt auf jeder einzelnen Stufe des feudalen Aufbaus mit voller Anspannung an der Heranbildung einer tüchtigen Kriegerschaft gearbeitet wurde, vom König, von den Herzogen, von den Grafen und bald auch von den Bischöfen, jeder für sich und damit auch für das Ganze. Erst der stufenweise aufgebaute Feudalstaat, indem jede Stufe mit einer gewissen politischen Selbständigkeit ausgestattet ist, bringt die kriegerische Kraft, zu der das Mittelalter befähigt ist, zu voller Geltung; dem Prinzip der Einzelkämpfer und Qualitätskrieger, wie es sich seit der Merowingerzeit allmählich ausgebildet hat, ist erst der Lehnsstaat vom zehnten Jahrhundert an politisch völlig homogen.[93]

Man erkennt den Unterschied des neuen Königtums von dem karolingischen nicht auf den ersten Blick, weil tatsächlich die Nachkommen Heinrichs I. erst in männlicher, dann in weiblicher Linie (die Salier) in Deutschland zweihundert Jahre geherrscht haben, aber diese Herrschaft ist in ihrer Seele eine andere als die der voraufgehenden Dynastie, weil sie sich nicht kraft reinen Erbrechts, sondern durch Wahl fortpflanzte und deshalb gegenüberstehende, in sich berechtigte Gewalten voraussetzt und respektieren muß. Wie die Krone, so waren auch die großen Ämter, die Herzogtümer und Grafschaften, rechtlich nicht unbedingt erblich, sondern als Lehen nur lebenslänglich, gingen aber ebenso tatsächlich meist von dem Vater auf den Sohn über und näherten sich dem Prinzip der reinen Erblichkeit immer mehr. Man wird sagen dürfen, daß der Feudalstaat da am reinsten durchgeführt ist, wo an der Krone und im Lehen keines von den verschiedenen Prinzipien, Erbrecht, Wahl, Ernennung, die Alleinherrschaft hat, sondern sie sich praktisch das Gleichgewicht halten.

Die Kehrseite dieser stufenweise geordneten Gewaltsverteilung, neben die noch als besonderer politischer Organismus die Kirche tritt, ist die politische Auflösung: alle die Halb- und Viertels-Souveränetäten, alle mit einer gewissen selbständigen militärischen Gewalt, rieben sich unausgesetzt aneinander. Das Mittelalter ist die Epoche der kaum je abreißenden Bürgerkriege. Aber eben in diesen unaufhörlichen Fehden erstarkte die kriegerische Kraft, wie einst die der kleinen griechischen Kantone, die, wie schon Herodot bemerkte, ihren Sieg über die Perser dem vorhergehenden Bürgerkriege zwischen Athen und Ägina verdankten, der den Anlaß gegeben, die große Flotte zu bauen: als es dann in der großen Not gelang, alles zusammenzufassen, da waren große und entscheidende kriegerische Taten und Leistungen möglich. Im deutschen Reich waren sie um so eher möglich, als über allen Kleingewalten doch ein Königtum errichtet war und bestand, das den natürlichen Mittelpunkt abgab und die natürliche Führung hatte.

Es gibt eine noch heute oft nacherzählte Überlieferung, der König, der die politischen Grundlagen für das deutsche Reich legte, Heinrich I., habe auch ein eigentümliches Wehrwesen geschaffen. Er habe die Sachsen zu Reitern aussgebildet und Burgen gebaut[94] und befohlen, daß von neun Kriegern immer acht säen und ernten, den dritten Teil ihrer Früchte aber in die Burg abliefern sollten, wo der neunte wohnte und für seine acht Genossen die Feste hütete und die Vorräte bewahrte. Die ganze Erzählung, der man im einzelnen die verschiedenste Deutung gegeben hat, ist in dieser Form als eine Fabel anzusehen und aus der kritischen Geschichtsschreibung zu streichen.

Die große Tat Heinrichs ist die politische, erst die Bildung oder wenigstens Durchbildung des Herzogtums Sachsen, dann das neue, beschränkte Königtum. Das Wehrwesen aber blieb in den längst vorgezeichneten Bahnen,82 und wenn unter seinem Sohne, dem großen Otto, sich die Vorstellung bildete, daß der Kriegerstand, dem man so Herrliches verdanke, mit den festen Burgen und den starken Städtemauern, die das Land schützen, von Ottos Vater, Heinrich, geschaffen worden seien, und Widukind, der treue Verehrer seines Fürstenhauses, das aufgezeichnet hat, so ist das nichts als eine Verkürzung der Perspektive, die in Volksüberlieferungen öfter vorkommt, z.B. in den persischen Erzählungen über ihr Königshaus, die uns Herodot überliefert. Die Sachsen und Friesen haben schon zu Karls des Großen Zeit zu Pferde gefochten und in dem kriegerfüllten Jahrhundert seitdem diese Kunst gewiß nicht verlernt.83 Das Roß gehörte von je zum »Heergeräte« bei den Sachsen. Burgen haben sie schon in der Heidenzeit gebaut und Städte zum wenigsten, seit sie in die Kulturwelt des Frankenreichs eingetreten waren. Heinrich kann daher nichts anders getan haben, als das überlieferte Kriegswesen nach der materiellen wie nach der personellen Seite fortzubilden und zu verstärken. Besonders deutlich zeigt sich der legendarische Charakter von Widukinds Aufzeichnung in der Wendung, daß es immer der neunte[95] Mann sein solle, der in die Burg ziehe. Wie stark die Besatzung einer Feste im Frieden ist, hängt von ihrer Größe und Lage, ob an der Grenze, ob im Innern, ab, kann aber nie danach bemessen werden, wieviel Krieger im Burgbezirk, der sehr verschieden groß und bevölkert sein kann, gerade vorhanden sind. Überdies kann unmöglich ein volles Drittel der Ernte jedes Jahr magaziniert worden sein, und am wenigsten sind es schließlich die draußen wohnenden Krieger, die säen und ernten und die Burg verproviantieren müssen, sondern die Nicht-Krieger, die Bauern. Niemals hat also König Heinrich eine auch nur ähnlich lautende Verordnung erlassen können, und ebenso ist es eine vergebliche Mühe, in seine Ausbildung der sächsischen Reiter etwas spezifisch Neues hineininterpretieren zu wollen, daß etwa Heinrich leichte Reiter84 oder umgekehrt schwere Reiter geschaffen, oder daß er sie gelehrt habe, geschlossene Bewegungen auszuführen.85 Widukinds Notiz, fast ein halbes Jahrhundert später aufgezeichnet, ist als historisches, direktes Zeugnis völlig zu streichen: es ist nichts als der Reflex der ohnehin erkennbaren großen Tatsache, daß durch die Neubildung und Zusammenfassung der politischen Macht auch das Kriegertum qualitativ wie namentlich quantitativ gepflegt und ausgebildet wurde. Neue Formen aber sind dabei nicht ins Leben getreten.

Das weltgeschichtlich maßgebende Ereignis auf dieser Grundlage ist der Sieg Ottos des Großen über die Ungarn auf dem Lechfelde, vermöge dessen sich die romanisch-germanische Welt des abermals heranflutenden Barbarentums erwehrte, ein deutsches Reich und mit ihm ein deutsches Volk zur Bildung gelangen konnte, welcher Schlacht wir deshalb noch ein eigenes Kapitel widmen werden.

Im westlichen Teil des Frankenreichs entwickelten sich die Dinge wesentlich anders. Zunächst behaupteten sich hier die Karolinger zwei Generationen länger und als schließlich die großen Territorial-Dynasten sich von ihnen lossagten und den Herzog von Francien, Hugo Capet, zum König wählten, war diese Dynastie nicht imstande, eine wirklich königliche Macht über ganz Westfranken[96] zu begründen, wie es Otto der Große in Deutschland tat. Jahrhundertelang blieb die königliche Krone auf dem Haupte der Herzoge von Isle de France nicht viel mehr als ein Name und eine staatsrechtliche Fiktion. Die Kriegsverfassung aber ist darum keine wesentlich andere als in Deutschland. Auch in Italien ist sie dieselbe.


Quelle:
Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte. Berlin 1923, Teil 3, S. 91-97.
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